Ein bunter Daumenabdruck © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Gefördert werden hierzu Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.

Die Kernziele der aktuellen Förderperiode (2020 bis 2024) lauten:

  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen

Als Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock setzen wir diese Ziele auf kommunaler Ebene für unsere Region um.

 

Die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock besteht aus:

  • Der Koordinierungs- und Fachstelle
  • Dem Federführenden Amt
  • Dem Begleitausschuss
  • Dem Jugendforum

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Wichtiges zur Förderung von Einzelprojekten

Anträge können von rechtsfähigen, gemeinnützigen, nichtstaatlichen Organisationen (z.B. Vereine und Verbände, Kirchgemeinden) gestellt werden. 

  • Projekte, die zur Erreichung der Ziele des Bundesprogramms sowie der Ziele der „Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock“ dienen

  • Projekte, die im Fördergebiet der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock durchgeführt werden
  • dies können zum Beispiel sein:
    • Gestaltung und Durchführung von Ausstellungsprojekten
    • Aktionstage und Workshops zur Demokratiestärkung
    • Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
    • Begegnungsprojekte
    • Jugendprojekte (u.a. Streetart, Theaterstücke, Sport oder digitale Konzepte)
    • Erstellung von Lern- und Informationsmaterialien

Förderleitfaden der Partnerschaft für Demokratie 

  1. Vor der Beantragung einer Förderung ist empfehlenswert, Kontakt für ein Beratungsgespräch mit uns aufzunehmen, um die wichtigsten Eckpunkte zu klären.
  2. Wurde die Projektidee besprochen, kann der Antrag* schriftlich an die Partnerschaft für Demokratie (PfD) gestellt werden.
  3. Der Antrag wird geprüft und dem Begleitausschuss vorgestellt. Entscheidet der Begleitausschuss für das Projekt, erhält das Projekt einen Zuwendungsbescheid.
  4. Die Durchführung des Projektes muss innerhalb des Bewilligungszeitraumes erfolgen und mit der Abgabe des Verwendungsnachweises abgeschlossen. 

* Anträge können im Zeitraum vom 01.11. bis einschließlich 29.02. gestellt werden. 

Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock
Partnerschaft für Demokratie Landkreis Rostock
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