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Amt für Jugend und Familie

Das Amt für Jugend und Familie plant, gestaltet und steuert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe die Strukturen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe in den Kommunen des Landkreises Rostock. Es unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien und stellt ihnen dafür umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Das Leistungsangebot des Amtes für Jugend und Familie reicht von der rechtlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen, die nicht unter elterlicher Sorge stehen, über die Bereitstellung von Hilfen bei der Feststellung von Vaterschaft und Unterhaltsansprüchen sowie der Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, bis hin zur Organisation einer qualitätsvollen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und bei Tagespflegepersonen.

Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Das Amt für Jugend und Familie stellt somit sicher, dass die richtigen Angebote zur richtigen Zeit im Landkreis Rostock in Anspruch genommen werden können.

Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich mit ihren Fragen und Problemen an das Amt für Jugend und Familie wenden.

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Jugendhilfeplanung, Haushalt, Sportförderung

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Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Wirtschaftliche Kitaförderung

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Kindertagesstätten und Tagespflege

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Beistandschaften, Amtsvormundschaften, Beurkundungen

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Unterhaltsvorschuss

Amt für Jugend und Familie

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