Bauamt

Das Bauamt überwacht als untere Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften (Bauaufsicht).  
In Rahmen dieser Aufgabe werden z.B.

  • Vorbescheide,
  • Baugenehmigungen,
  • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

für Wohneigentum erteilt.

Das Bauamt wird als Ordnungsbehörde tätig, wenn Rechtsverstöße gegen das Bauordnungsrecht mit Ordnungsverfügungen oder Bußgeldern geahndet werden müssen. Neben dem Führen des Baulastenverzeichnisse des Landkreises Rostock werden vom Bauamt auch Stellungnahmen in Verfahren anderer Träger (z.B. bei BImSchG-Genehmigungen) abgegeben.

Im Bauamt ist außerdem die untere Denkmalschutzbehörde integriert. Hier erhalten Sie fachliche Beratung in der Denkmal- und Bodendenkmalpflege, sowie die steuerliche Bescheinigung. 
 
Neben der fachlichen Prüfung von Anträgen, der Verfahrensdurchführung und Kontrolle berät das Bauamt Bauherren und Planer bei der Antragstellung. 

icon untere bauaufsichtsbehoerde

Untere Bauaufsichtsbehörde

icon ordnungsrecht

Ordnungsrecht/Widersprüche

icon untere denkmalschutzbehoerde

Untere Denkmalschutzbehörde

Bauamt

Anschrift
Postanschrift
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
Besucheradresse
Hauptsitz Güstrow
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
Kontakt
Telefon:
+49 3843 755-63999
Fax:
+49 3843 755-10800
Nach oben