Bauvoranfragen
Vor Einreichung des Bauantrags ist auf Antrag des Bauherrn zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid zu erteilen. Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung und ist für den Bauherrn ein wichtiges Instrument zur Vorabklärung der bauplanungsrechtlichen oder bauordnungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Er kann nur für solche Bauvorhaben beantragt oder erteilt werden, für die ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 oder § 64 LBauO M-V vorgesehen ist. Lediglich die beschiedene Frage entfaltet Bindungswirkung für ein sich anschließendes Baugenehmigungsverfahren.
Der Vorbescheid berechtigt nicht zur Bauausführung.
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde
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Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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