Belehrung und Bescheinigung (Gesundheitzeugnis) nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Lebensmittelbedingte Erkrankungen gehören weltweit mit zu den häufigsten Erkrankungen des Menschen. Hygiene bei der Herstellung und beim Umgang mit Lebensmitteln ist daher eine wichtige Säule des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Eine Belehrung durch das Gesundheitsamt zu gesundheitlichen Anforderungen des Personals im Umgang mit Lebensmitteln ist gem. §43 Infektionsschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben.
Neu:
Nach der erfolgten Belehrung wurden bisher die sogenannten „gelben Hefte“ ausgegeben. Diese bestätigten die erfolgreiche Teilnahme gegenüber dem Arbeitgeber. Zukünftig werden diese gelben Hefte entfallen und durch eine Bescheinigung ersetzt. Die bereits ausgestellten gelben Hefte behalten ihre Gültigkeit, eine Umschrift ist nicht erforderlich.
Sachgebiet Infektionsschutz/ Hygiene und Umweltmedizin
Adressen
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
Dammchaussee 30a
18209Bad Doberan
Kontakt
- Telefon:
- +49 3843 755-53999
- Fax:
- +49 3843 755-53804
- E-Mail:
- INFEKTIONSSCHUTZ@LKROS.DE
- E-Mail:
- WASSERHYGIENE@LKROS.DE
- EGVP:
- DE.Justiz.02d1b0b5-d088-4e16-acab-fcacff30fb47.73a3