Beratungsgespräche
Nichts ändert sich, außer ich ändere mich. Alles ändert sich, sobald ich mich verändere.
Beratungen finden im Büro der Gleichstellungsbeauftragten regelmäßig für Personen der Kreisverwaltung und des Landkreises statt. Beratungsgespräche haben eine doppelte Funktion. Einerseits wird den Ratsuchenden direkt Hilfe angeboten!
Andererseits ergeben sich aus den Gesprächen Ideen für Maßnahmen und Projekte, bezüglich derer ein Handlungsbedarf deutlich wird. Gespräche in denen Benachteiligungen und Chancenungerechtigkeiten zu Tage treten, greift die Gleichstellungsbeauftragte auf und verfolgt sie weiter.
In diesem Sinne stellt die Beratungstätigkeit den unmittelbaren Kontakt zu Personen her, denen Hilfe zur Selbsthilfe angeboten wird. Erstberatungen finden nach individuellen Terminabsprachen statt. Die Anonymität und Schweigepflicht sind oberstes Gebot.
Mediation
Ich fand heraus, dass ich immer die Wahl habe - auch wenn sie manchmal nur darin besteht,
die Dinge anders zu sehen. (Henry J. Kaiser)
Mediation (lat.: Vermittlung) ist ein außergerichtliches Verfahren der Konfliktlösung durch einen unparteiischen Dritten. Mediation ist nur sinnvoll, wenn Sie Ihre Interessen erkennen und ausdrücken wollen, wenn Sie Konflikte selbstbestimmt und eigenverantwortlich regeln möchten und Sie dabei durch einen neutralen Dritten unterstützt werden wollen.
Als Mediatorin und Psychologische Beraterin, vermittle ich fair zwischen den Konfliktparteien. Ich biete Entscheidungshilfen und stärke die beiden Parteien um dauerhafte Lösungen zu finden. Natürlich werden alle Mediationsinhalte vertraulich behandelt!
Weitere Informationen siehe Flyer "Mediation"
Beschwerdestelle nach dem AGG
Die Gleichstellungsbeauftragte ist die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Beschäftigten der Kreisverwaltung.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist mit Wirkung vom 14.08.2006 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alter oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Gemäß § 13 AGG wurden Frau Marion Starck, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Rostock, die Aufgaben als Beschwerdestelle übertragen.
Bei Beschwerden wird ein Gremium, bestehend aus Vertretern des Arbeitgebers und des Personalrates, einberufen. Das Gremium prüft die Beschwerde und teilt dem beschwerdeführenden Beschäftigten das Ergebnis mit. Das AGG sowie § 61 b des Arbeitsgerichtsgesetz können sowohl im Personalbüro als auch im Intranet eingesehen werden.
Jede/r Beschäftigte ist verpflichtet sich über den Inhalt des in der Anlage erhaltenen Merkblattes des KAV M-V A 11/2006 Nr. 2 vom 25.09.2006 zu informieren