Kommunalisierung Beratungslandschaft
Gewährung von Zuwendungen für die soziale Beratung und Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock
Ab dem Jahr 2022 liegt die Verantwortung für die Sicherstellung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns. Hintergrund für den Wechsel der Zuständigkeit vom Land Mecklenburg-Vorpommern war das vollumfängliche Inkrafttreten des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V), welches die soziale Beratung und Gesundheitsberatung regelt.
Mit der Kommunalisierung der Beratungslandschaft sollen kreisspezifische Rahmenbedingungen und kommunale Planungs- und Gestaltungsspielräume gestärkt werden, um letztlich die Angebotsstrukturen und -qualität zu verbessern. Neben einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Beratungslandschaft geht es somit insbesondere um die Stärkung der Qualität und die Vernetzung der Beratungsangebote.
Die soziale Beratung umfasst neben der Allgemeinen sozialen Beratung und Ehe- und Lebensberatung auch die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung und die Beratung für Menschen mit Behinderungen. Ziel dieser Beratung sind unter anderem die Beseitigung oder Linderung von Notsituationen und Krisen der Betroffenen sowie das Befähigen dieser zur eigenverantwortlichen Krisenbewältigung.
Die Gesundheitsberatung umfasst sowohl die Sucht- und Drogenberatung als auch die Beratung für sexuelle Gesundheit und Aufklärung. Im Rahmen dieser Beratungsarten sollen die Gesundheit gefördert, Krankheiten verhindert und die Betroffenen bei deren Bewältigung unterstützt werden.
Im Mittelpunkt der Beratungsgespräche steht beispielsweise die Erarbeitung von personen- und lebensumfeldbezogenen Hilfen und Lösungen. Die zahlreichen Kooperationspartner der Beratungsstellen und Möglichkeiten der Weitervermittlung im Bedarfsfall bieten den Rat- und Hilfesuchenden vielfältige Perspektiven und Wege zur Verbesserung ihrer Lebenslage.
Weitere Informationen zum Antrag und die entsprechenden Antragsunterlagen für die Gewährung von Zuwendungen für die soziale Beratung und Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock erhalten Sie > hier.
Gewährung von Zuwendungen für Leistungen auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Rostock
Neben den Angeboten der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung bestehen auch Beratungsangebote im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege, die im Zuge der freiwilligen Leistungen gefördert werden. Darunter fallen soziale Vorhaben und Projekte von Vereinen und Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie von Selbsthilfegruppen. Von diesen sollen insbesondere die Vorhaben und Projekte gefördert werden, die für die Gewährleistung einer stabilen ambulanten sozialen Infrastruktur im Landkreis Rostock von Bedeutung sind.
Weitere Informationen zum Antrag und die entsprechenden Antragsunterlagen für die Gewährung von Zuwendungen für Leistungen auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege des Landkreises Rostock erhalten Sie > hier.
Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung
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