Kommunalisierung Beratungslandschaft
Ab dem Jahr 2022 geht die Verantwortung für die Sicherstellung der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung vom Land Mecklenburg-Vorpommern an die Landkreise und kreisfreien Städte über. Hintergrund ist, dass das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) vollumfänglich in Kraft tritt. Mit der Kommunalisierung der Beratungslandschaft sollen kreisspezifische Rahmenbedingungen und kommunale Planungs- und Gestaltungsspielräume gestärkt werden, um letztlich die Angebotsstrukturen und -qualität zu verbessern. Neben einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Beratungslandschaft geht es somit vor allem um die Stärkung der Qualität und die Vernetzung der Beratungsangebote. Die soziale Beratung und die Gesundheitsberatung sind im WoftG M-V geregelt.
Sachgebiet Sozialplanung und Qualitätssicherung
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