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Bericht des Landkreises Rostock gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Der Landkreis Rostock ist Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in seinem Zuständigkeitsbereich.

Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 "Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße" ist der Aufgabenträger dazu verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in seinem Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte zu veröffentlichen.

Der öffentlich zugängliche Bericht des Landkreises Rostock über die in seinem  Zuständigkeitsbereich vergebenen Busverkehre ist hier abrufbar:

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2016 

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2017 

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2018 

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2019 

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2020 

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2021

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2022

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2023

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2024

Bericht gemäß Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2025
 

 

 

Landkreis Rostock                                                              Ansprechpartner

Amt für Kreisentwicklung                                                  Herr Frank Pastow

SG ÖPNV/Beteiligungen                                                  Tel.: 03843-755 61001

Am Wall 3 – 5                                                                      Mail: Frank.Pastow@lkros.de

18273 Güstrow