Auf unserer Webseite werden Cookies gemäß unserer Datenschutzerklärung verwendet. Wenn Sie weiter auf diesen Seiten surfen, erklären Sie sich damit einverstanden.

Das brain-GeoCMS verwendet nur unbedingt notwendige Cookies. Diese sind einwilligungsfrei und nicht zu deaktivieren, da ohne sie ein Systembetrieb technisch nicht möglich ist.

  • geocms_sid: In diesem Cookie ist eine Session-ID gespeichert, um z.B. den Login-Status bzw. die Eindeutigkeit einer Sitzung zu gewährleisten.
  • accessibility-*: In diesen Cookies werden Informationen bzgl. der Anzeige gespeichert: Kontrastversion, Schriftvergrößerung/-verkleinerung, ...
Das brain-GeoCMS verwendet des Weiteren den Local Storage, um funktionale Einstellungen zu speichern. Auf die im Local Storage gespeicherten Daten können Dritte nicht zugreifen. Sie werden an Dritte nicht weitergegeben und auch nicht zu Werbezwecken verwendet.

Wenn eine Webstatistik eingericht und erlaubt ist, wird das Besucherverhalten analysiert: "Welche Seite wird wann für wie lange aufgerufen."
Diese Statistik hilft dem Betreiber der Website, diese zu optimieren und für die Besucher zugänglicher zu gestalten.

Bußgeldverfahren

Ordnungswidrigkeiten des fließenden Verkehrs, die mit Bußgeldern ab 80€, Punkten und bei Erfüllung des jeweiligen Tatbestandes mit Fahrverboten geahndet werden.

Leistungen und Auskünfte zum Thema Bußgeldverfahren

Es sind keine Leistungen vorhanden.

Sachgebiet Bußgeldstelle

Adressen
Anschrift
Landkreis Rostock
Kreisordnungsamt
August-Bebel-Straße 3
18209Bad Doberan, Stadt (Bad Doberan)
Kontakt
Telefon:
+49 3843 755-32999
Fax:
+49 3843 755-32800

Bußgeldverfahren


Handelt es sich um eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird durch die Bußgeldstelle ein formelles Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Betroffene erhält vorab einen Anhörungsbogen, der ihm die Möglichkeit geben soll, sich in der Sache zu äußern oder entlastende Einwendungen vorzubringen.

In der Bußgeldkatalogverordnung sind die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Tatbestände und deren Ahndung (Geldbußen, Punkte und Fahrverbot) rechtsverbindlich festgelegt.
 
Unter besonderen Umständen kann die Behörde vom Regelsatz abweichen, z.B. Berücksichtigung von voran gegangenen Ordnungswidrigkeiten lt. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, Berücksichtigung von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot unter bestimmten Bedingungen, u.a.
 
Mit dem Bußgeldbescheid sind auch Gebühren  (ab 25,- EURO) und Auslagen für Zustellungskosten (3,50 EURO) festzusetzen. Nach Rechtskraft der Entscheidung werden die Bußgelder in das Verkehrszentralregister eingetragen. Früher begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich bußgelderhöhend auswirken oder ein Fahrverbot zur Folge haben (z.B. 2 x 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres).

Rechtsgrundlagen
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StZO)