Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antrag des Bewerbers.

Eine Einbürgerung wird dabei nicht kraft Gesetzes, sondern durch einen Verwaltungsakt erworben. Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Verfahren, welches mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam wird. Rechtgrundlage bildet hierbei das Staatsangehörigkeitsgesetz.

Leistungen und Auskünfte zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht

Sachgebiet Ausländerangelegenheiten

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