Informationen zur Geflügelpest
Die so genannte „Vogelgrippe“ ist eine hoch ansteckende Tierseuche. Hoch pathogene aviäre Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 können bei Nutzgeflügel, insbesondere bei Hühnern und Puten (hühnerartige) zu schweren Schäden in den Tierbeständen führen, weil ein Großteil des infizierten Geflügels an der Krankheit verendet. Daher kommt auch der Begriff „Geflügelpest“, die also eine besonders schwere Form der Vogelgrippe meint.
Bei Vögeln vorkommende Influenza A-Viren können laut Robert-Koch-Institut auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen und werden dann auch als Vogelgrippe bezeichnet. Die Übertragung von Vogelinfluenzaviren vom Tier auf den Menschen ist nicht sehr effektiv, das heißt, sie sind für den Menschen nicht sehr infektiös. Die meisten der an Influenza A(H5N1) erkrankten Personen hatten im Vorfeld engen Kontakt zu erkranktem oder verendetem Geflügel. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann es auch zu schweren Erkrankungen führen. Es wird daher empfohlen, beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel erhöhte Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Geflügelhaltungen müssen dem Veterinäramt des Landkreises Rostock gemeldet werden. Wer seine Geflügelhaltung nicht meldet, riskiert ein hohes Bußgeld.
Ohne eine Anmeldung gibt es keine Entschädigung durch die Tierseuchenkasse, für die ebenfalls eine Anmeldung notwendig ist.
Formulare
Tierhalter-Meldebogen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Zum Sachgebiet Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung
Bekanntmachungen - Allgemeinverfügungen
Datumsbezug | Titel | Dateigröße |
---|---|---|
03.02.2023 | 0.75 MB | |
29.11.2022 | 0.44 MB | |
09.01.2023 | 2.05 MB | |
27.01.2023 | 1.70 MB | |
Sachgebiet Tierschutz/ Tierseuchenbekämpfung
Adressen
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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