Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Rostock
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte engagieren sich hauptamtlich in Landkreisen und Städten mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, gemäß § 118 Abs. 1 Kommunalverfassung MV (KV M-V)
In Gemeinde-, Stadt- und Amtsverwaltungen engagieren sich ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte gemäß § 41 Kommunalverfassung MV.
Sie tragen zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bei. Es handelt sich um Aufgaben mit Verfassungsrang und gehören zu den Grundwerten (Grundgesetz Art. 3 Abs. 2).
Der Landkreis sowie die Ämter, Gemeinden und Städte haben die gesetzliche Pflicht die Gleichberechtigung in der Politik, der Verwaltung und den Kommunen umzusetzen. Gleichstellungsbeauftragte setzen sich im Ehren- und im Hauptamt für Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit ein. Sie decken Defizite auf, sind Netzwerkerinnen und wertschätzen Strategien! Sie wagen den Perspektivenwechsel und regen Lösungen an, denn es ist nicht nur ein Thema für Frauen! Gleichstellung ist eine Gemeinschaftsaufgabe für alle die Verantwortung für gesellschaftliche Normen und Werte haben. Sie begegnen einander wertschätzend und respektvoll. Es ist wichtig, dass in dieser Gesellschaft nicht über Frauen, vielmehr mit ihnen gesprochen und verhandelt wird!
Frauen sind immer noch nicht gleichberechtigt! » Es ist eine Frage der Haltung! Gleichstellung ist erst dann gewährleistet, wenn Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, gesellschaftlicher Stellung und sexueller Orientierung tatsächlich überall gleiche Chancen haben. «
Gleichstellungsbeauftragte achten und weisen auf Ungleichbehandlungen hin. Sie schaffen ein Bewusstsein für geschlechterspezifische Unterschiede. Es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb und zwischen den Geschlechtern.
Gesetzliche Vorschriften werden erst dann gelebte Veränderungen, wenn Frauenförderung und Gleichstellung vom Gesetzgeber als zentraler Bestandteil jeglichen Handelns umgesetzt wird. Frauen sind in vielen Bereichen trotz rechtlicher Gleichstellung benachteiligt. Jeder Mensch, egal welches Geschlecht, hat von Geburt an die gleichen Rechte und Möglichkeiten! Beispielsweise werden Frauen für bestimmte Aufgaben nicht vorgesehen; Männer befürchten bei Eltern- oder Teilzeit einen Karriereknick; Frauen und Männer passen sich den kulturell gewachsenen Regeln für männliche und weibliche Rollenbilder an. Hier setzt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten an und deckt bestehende Nachteile auf. Rahmenbedingungen sollen gefördert werden, um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu ermöglichen.
Gleichstellung der Geschlechter bedeutet gleiche Chancen für alle!
Grundlage für die Herstellung dieser Chancengleichheit ist die Gleichberechtigung der Geschlechter vor dem Gesetz. Seit 1949 ist im Artikel 3 des Grundgesetzes des Bundesrepublik Deutschland folgendes verankert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". 1994 ergänzt mit: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".
Anspruch und Wirklichkeit sehen unterschiedlich aus. Das alte Zitat von Grethe Nestor bringt es gut auf den Punkt:
"Die größte Gefahr für die Gleichberechtigung ist der Mythos wir hätten sie schon."
Europa - Amsterdamer Vertrag Artikel 2 und 3
Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Deutschland - Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Verfassung für Mecklenburg-Vorpommern
Verfassung Mecklenburg-Vorpommern - Artikel 13
Kommunalverfassung § 41 und § 118 Gleichstellungsbeauftragte
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §§ 1, 5, 7, 8
Sowie die jeweils gültige Hauptsatzung der Kommune
Viele Gesetze regeln die Gleichberechtigung, formal! Dennoch fehlen verbindliche Rahmenbedingungen. Anspruch und Wirklichkeit klaffen sehr weit auseinander. Diese Unterschiede im Lebensalltag mit all ihren Auswirkungen lassen sich in vielen Statistiken belegen. Es geht nicht um Gleichmacherei vielmehr um gleiche Chancen.
Frauen sind 2020 immer noch nicht gleichberechtigt! Beispielhaft zu nennen sind:
- Frauen besetzen deutlich weniger Führungspositionen (Aufsichtsräten, Unternehmen)
- Frauen sind in allen politischen Gremien unterrepräsentiert
- Frauen erhalten weniger Geld für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit (23%) und sind viel häufiger in Teilzeit Jobs
- Arbeiten häufiger in Teilzeit, haben oft schlechtere Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten
- Erhalten deutlich weniger Rente als Männer (Altersarmut ist weiblich)
- Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben ist ein Frauenthema (52% leisten Frauen mehr Haus und Pflegearbeit) ohne angemessene gesellschaftliche und finanzielle Anerkennung
- Frauen sind häufiger Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt und nur ein Bruchteil der Taten wird öffentlich und angezeigt
- Immer noch kämpfen Frauen dafür, über ihren Körper selbst bestimmen zu können!
Gleichstellung beinhaltet die gerechte Verteilung von Lebensperspektiven, Erfolgschancen sowie Karriere- und Verdienstmöglichkeiten für alle Geschlechter. Eine erfolgreiche Umsetzung der Chancengerechtigkeit ist nur möglich, wenn die dafür notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen und umgesetzt werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet fachübergreifend, da es ressortübergreifende Querschnittsaufgabe sind. Diese erstrecken sich über alle Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern und sind den gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit macht sie auf Tabuthemen aufmerksam. Sie spricht geschlechtsspezifische Themen offen an, um gesellschaftliche Veränderungen zu beeinflussen.
Die Gleichstellungsbeauftragte wird konstant mit immer wechselnden Handlungsbedarfen konfrontiert. Sie arbeitet in zahlreichen Projekten mit komplexen Themenfeldern sowie Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartnern zusammenarbeitet, um strategische Konzepte zu erarbeiten.
Der verwaltungsexterne Fokus liegt bei einzelnen Netzwerkberatungen, Projekten und Veranstaltungen bei den Themen:
- Bündnis für Opferschutz - Gewalt gegen Frauen, Mädchen und Männer
- Fachberatungen mit ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
- Fachforum für Unternehmerinnen
- Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
- Gleichstellung im ländlichen Raum
- Geschlechtergerechte Sprache
- Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Belange
In der Kreisverwaltung des Landkreises Rostock arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihrer Querschnittsfunktion an allen strategische Aufgaben mit. Dabei wendet sie ihr verliehenes Kontroll-, Kritik- und Vorschlagsrecht an. Die Gleichstellungsbeauftragte hat ein Mitwirkungsrecht an allen Vorhaben, Entscheidungen, Projekten und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung der Geschlechter haben. Das sind:
- Einbringen von gleichstellungspolitischen Belangen in die Arbeit der Verwaltung
- Erarbeitung und Kontrolle von Zielsetzungen, Konzepten, Stellungnahmen zwecks Auswirkung auf die Gleichstellung
- Mitwirkung und Beteiligung bei Stellenbesetzungen und Personalentscheidungen
- Mitwirkung in Gremien zur Modernisierung von Verwaltungsaufgaben, die Begleitung von Organisationsprozessen, DMS etc.
- Fortschreibung von Personalentwicklungs- und Fortbildungskonzepten
- Mitwirkung an Überarbeitungen bzw. Neugestaltungen von Dienstvereinbarungen
- Artikulation/Vertretung der Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männer
- Mitarbeit in Gremien, Ausschüssen und Beiräten
- inhaltlich-wissenschaftliche Arbeit zu Gleichstellungsthemen
- Beschwerdestelle für Mitarbeitende der Kreisverwaltung
- Themen: Vereinbarkeit Beruf und Familie, Elternzeit, flexible Arbeitszeit, Telearbeit, zu pflegende Angehörige
- Konfliktlösungsgespräche für Beschäftigte bei Konflikte am Arbeitsplatz
- psychologische Beratungsgespräche ggf. Mediation
Gleichstellung steht für
- wertschätzenden Umgang aller Geschlechter
- Gleichbehandlung und gegenseitigen Respekt
- Abbau von Vorurteilen und Rollenklischee
- Öffentlichmachen von Tabuthemen
- Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung der Geschlechter
- Netzwerkerinnen und Netzwerker sind füreinander da
Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten ist ein Beratungs- und Koordinierungsbüro.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Netzwerkerin und damit Ansprechpartnerin für Personen des Landkreises Rostock zur Wahrung gleicher Chancen und Rechte im öffentlichen und privatem Leben. Von daher arbeitet sie eng mit Institutionen, Ämtern, Projekten, Netzwerken, Beratungsstellen, Ministerien, Politikern und Unternehmen zusammen.
Besonders wichtig ist die Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten vor Ort sowie den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für Personen aus dem Landkreis Rostock, wenn diese Fragen, Anregungen, Wünsche zur Wahrung gleicher Chancen und Rechte im öffentlichen und privaten Leben sowie gegen Benachteiligungen im Alltag haben.
Der verwaltungsexterne Fokus liegt bei folgenden Themen:
- Gewalt gegen Frauen und Mädchen - Bündnis für Opferschutz sexualisierte und häusliche Gewalt im LKROS
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
- Projekte für Gleichstellung im ländlichen Raum
- Umsetzen der geschlechtergerechten Sprache
- Abbau von Rollenklischee
- Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Belange
- regelmäßige Besprechungen mit den Gleichstellungsbeauftragten
- Präventionsberaterinnen und Opferschutzberatern
- Koordinierung von Präventionsprojekten an Schulen zum Thema Cybermobbing, Mobbing etc.
- Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen
- Öffentlichkeitsarbeit, InfoPost, Veranstaltungen, Seminare
- Beteiligung und Mitwirkung an überregionalen Veranstaltungen, Weiterbildungen, Ausschusssitzungen etc.
- Fachvortragsreihe zur Gleichstellung in Vereinen, Schulen u.a.
An die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises können sich Personen wenden,
- die sich aufgrund ihres Geschlechtes benachteiligt fühlen
- eine persönliche Beratung oder Mediation anfragen
- Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot erlebt haben
- bei Mobbing, sexueller Belästigung erlebt haben
- Verantwortliche und Mitarbeitende aus Vereinen, Verbänden, Ämtern und Schulen zu gleichstellungsrelevanten Themen für Veranstaltungen, Vorträge, Weiterbildungen, Projekte etc.
- für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben (z. B. Elternzeit, Arbeitszeit, Pflegezeit, Kinderbetreuung)
- Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Netzwerktreffen des Ministeriums für Soziale, Integration und Gleichstellung
- LAG der Gleichstellungsbeauftragten des Landes MV,
- AG der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreistag MV
- AG der Gleichstellungsbeauftragten (Städte, LK)
- BAG der Gleichstellungsbeauftragten – bundesweite Konferenzen
- Regionalbeirat Rostock
- LEADER - Arbeitsgruppe - Fachkonferenzen
- LOG – Lobby für Geschlechtergerechtigkeit in Wirtschafts- und Strukturpolitik
- Stiftungsratsvorstand – Hilfen für Frauen und Familien MV
- Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung MV
- AG Opferschutz im Innenministerium MV
- AG Prävention im Innenministerium MV
Büro für Gleichstellung und Kriminalprävention - Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte
August-Bebel-Straße 3
18209Bad Doberan
Kontakt
- Telefon:
- 03843 755 12400
- Fax:
- 03843 755 10800
- E-Mail:
- GLEICHSTELLUNG@LKROS.DE