Worin unterscheiden sich Homeoffice und Telearbeit?
In unseren Stellenausschreibungen sprechen wir oft von Homeoffice und Telearbeit. Die Begriffe bedeuten jedoch nicht dasselbe. Hier eine kurze Erklärung:
Homeoffice
Im ersten Beschäftigungsjahr besteht in Abstimmung mit dem Team und der Führungskraft die Möglichkeit, bis zu vier Tage im Monat (bzw. einen Tag pro Woche) von zu Hause aus zu arbeiten. Dies wird als sporadisches Homeoffice bezeichnet.
Telearbeit
Nach mindestens einem Jahr Beschäftigung beim Landkreis Rostock können Mitarbeitende einen Antrag auf Telearbeit stellen. Dabei ist es möglich, an bis zu drei Tagen pro Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Sobald der Antrag geprüft und genehmigt wurde, nimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den häuslichen Arbeitsplatz in Augenschein. Diese Überprüfung dient der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen im Arbeitsschutz. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, steht der Telearbeit nichts mehr im Wege.
Amt für Personal und Organisation
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Am Wall 3 - 5
18273Güstrow
Am Wall 3 - 5
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