Kriminalprävention
Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner, die Kommunale Kriminalprävention definiert sich über die institutionalisierte Vernetzung von Institutionen und Akteure in der Kriminalprävention. Grundlage für die Arbeit des Kommunalen Kriminalprävention im Landkreis ist der § 1 Abs. 2 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns (SOG M-V). Darin heißt es: „Unbeschadet der Zuständigkeit der Polizei zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten (§ 7 Absatz 1 Nummer 4) sollen staatliche und nichtstaatliche Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen ihres jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeitsbereichs zusammenwirken und zur Vermeidung strafbarer Verhaltensweisen (Kriminalprävention) beitragen“.
Die Kriminalprävention wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe bzw. Querschnittsaufgabe charakterisiert. Weil Kriminalität so unterschiedliche und komplexe Ursachen hat und gesellschaftliche Defizite häufig als Ursache von Kriminalität benannt werden. Im Kommunalen Präventionsrat (KPR) werden Defizite und Gefährdungspotentiale erkannt, um Lösungsansätze sowie Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Der KPR initiiert, fördert und bündelt Maßnahmen der Kriminalprävention zu den Schwerpunkten; Förderung von Sicherheit insbesondere an Schulen, Prävention häuslicher und sexualisierter Gewalt, Kinder-, Jugend- und Seniorenkriminalitätsprävention, Opferschutz und Opferhilfe, Aufklärung und Prävention von Cybermobbing, Verkehrssicherheit u.v.a.m.
Projektanträge können gestellt werden, diese müssen einen kriminalpräventiven oder allgemein-präventiven sozialen Ansatz haben und unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen.
Kommunaler Präventionsrat des Landkreises Rostock
Kriminalpräventionsprojekte
Förderung Kleinstprojekte