Leichen- und Bestattungswesen
Bevor eine Leiche aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland überführt werden darf, muss das Gesundheitsamt erst einen Leichenpass ausstellen. Nähere Auskünfte erteilen die Gesundheitsämter.
Wird auf einem Friedhof das Grab eines Verstorbenen nach dessen Bestattung erneut freigelegt, ist von einer Exhumierung die Rede. Die Exhumierung – auch Exhumation genannt – bedarf eines Antrages und einer entsprechenden Genehmigung durch das Gesundheitsamt, da die Freilegung des Grabes und des Leichnams nur in Sonderfällen vorgenommen werden darf.
Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst
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Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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Dammchaussee 30a
18209Bad Doberan
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