Der richtige Umgang mit Alttextilien
Gemeinsame Pressemitteilung des DRK Güstrow und des Landkreises Rostock:
Das Jahr 2025 brachte eine Neuerung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Seither gilt die sognannte Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien. Diese dürfen nun nicht mehr generell über den Restmüll entsorgt werden. Bei vielen Verbrauchern sorgt diese Neuregelung nun aber für Verunsicherung und so wandern zahlreiche unbrauchbare Textilien, die zuvor im Müll entsorgt worden wären, nun in die Altkleidercontainer. „Uns haben schon viele Nachfragen dazu erreicht und auch am Inhalt unserer insgesamt 46 Kleidercontainer erkennen wir, dass es Aufklärungsbedarf gibt“, schildert Elena Fehlhaber, Mitarbeiterin im Bereich Wohlfahrts- und Verbandsarbeit beim DRK Kreisverband Güstrow e.V.
Vermehrt werde stark verschmutzte und unbrauchbare Kleidung in den Altkleidercontainern des DRK entsorgt und auch an den Containerstellplätzen werde häufig Müll abgeladen, der dann beseitigt werden müsse. Dies führe unter anderem zu einem enormen Mehraufwand bei der Sortierung der Kleidung in den Kleiderkammern, welche ausschließlich von ehrenamtlichen Mitarbeitenden vorgenommen werde, macht Elena Fehlhaber deutlich. „Mitunter gerät auch anderer Müll und Unrat in die
Container. Für die Ehrenamtlichen eine wirkliche Zumutung bei der Sortierung und für die Kleiderkammern und damit die Hilfesuchenden ein Verlust an Kleiderspenden, denn der Inhalt muss in diesen Fällen komplett entsorgt werden“, erklärt Elena Fehlhaber und gibt daher einen Praxistipp: „Idealerweise geben Sie ihre tragbare Kleidung direkt in einer unserer sechs Kleiderkammern in der Region ab. Hier geht es um Stücke, die Sie selbst noch anziehen würden – intakte und saubere Kleidung, die zum Wegwerfen zu schade ist.“
Wohin nun aber mit Kleidung, die nicht mehr tragbar ist? „Saubere, aber kaputte Textilien, die noch verwertet werden können, dürfen in die Altkleidercontainer geworfen werden“, ergänzt Elena Fehlhaber. Auch der Landkreis Rostock bietet mit der Neuerung des KrWG die Möglichkeit zur Altkleiderentsorgung an: „Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock bietet die getrennte Sammlung von Alttextilien auf den Wertstoffhöfen an. Alternativ können die Alttextilien auch in transparenten Säcken am Abfuhrtag neben die Rest- und Bioabfalltonne gestellt werden. Textilabfälle, wie zum Beispiel stark verschmutzte Textilien etwa durch Öl, die nicht zur Verwendung oder Verwertung geeignet sind, gehören in die Restmülltonne. Gut erhaltene Kleidung sollte direkt bei Bedürftigen oder in gemeinnützigen Kleiderkammern abgegeben werden.“
Einen Überblick über die Kleiderkammern in der Region uns weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DRK Güstrow unter www.drk-guestrow.de.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine Neuerung im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland: Seitdem müssen EU weit auch Textilien aus privaten Haushalten getrennt gesammelt werden. Zuvor konnten Textilien generell im Restmüll entsorgt werden, auch wenn sie vielerorts bereits durch gemeinnützige (wie dem DRK) und gewinnorientierte Sammler getrennt gesammelt wurden. Die Änderung des KrWG geht zurück auf das EU-weit beschlossene „Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union“. In Deutschland gibt es mit der Containersammlung insbesondere durch gemeinnützige Organisationen bereits seit vielen Jahrzehnten ein bewährtes System, über das schon heute ein Großteil der Alttextilien in Deutschland getrennt gesammelt werden oder als Direktspenden bei den DRK-Kleiderkammern abgegeben werden. Gut erhaltene Textilien kommen auf diese Weise direkt hilfebedürftigen Menschen zugute.