Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Schwerin und Oberverwaltungsgericht in Greifswald gesucht
Der Landkreis Rostock ist aufgefordert, Vorschläge für die Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern für das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Sitz in Greifswald) und das Verwaltungsgericht Schwerin zu unterbreiten.
Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sollen in der Wahlperiode 2025 bis 2030 bei der Rechtsprechung mitwirken.
Voraussetzungen für die Befähigung sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, man muss mindestens 25 Jahre alt sein, seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben, und es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (Eröffnung eines Insolvenzverfahrens). Nicht wählbar sind Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Angehörige von Berufen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Hier erhalten Sie nähere Informationen und Rechtsgrundlagenzu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit.
Wer in die Vorschlagslisten des Landkreises Rostock aufgenommen werden möchte, nimmt die Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Kenntnis, füllt bitte den Vordruckaus und sendet diesen bis zum 7. März 2025 an das Kommunalaufsichts- und Rechtsamt des Landkreises. Dort werden Vorschlagslisten erarbeitet, die durch den Kreistag zu beschließen sind.
Landkreis Rostock
Kommunalaufsichts- und Rechtsamt
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Kontakt: Thomas Rummler
Telefon: 03843 / 755 - 30310
Fax: 03843 / 755 - 30801
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