Fahrerlaubnisbehörde

Lesen Sie hier, wie Sie online oder auf dem Papier Ihren Führerschein umtauschen können


Seit dem 20. Februar 2023 können Anträge für den Pflichtumtausch der Führerscheine sowohl postalisch als auch digital eingereicht werden.

Dafür liegen in den Kreishäusern in Güstrow und Bad Doberan, in der Fahrerlaubnisbehörde sowie in den Amtsverwaltungen Antragsformulare in Papierform aus. Oder nutzen Sie den -> digitalen Service, um Ihren Antrag online einzureichen. Um einen Antrag zum Pflichtumtausch zu stellen, ist kein Termin in der Fahrerlaubnisbehörde nötig.

Ein Termin in der Fahrerlaubnisbehörde ist nötig, wenn Sie

  • Berufskraftfahrerin oder -fahrer sind.
  • Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde.
  • einen internationalen Führerschein beantragen wollen.
  • Ihre Fahrschule die Antragstellung nicht übernimmt (Fahrschülerinnen und Fahrschüler)
  • Ihren Führerschein nach einer Entziehung neu beantragen wollen.
  • einen ausländischen Führerschein umschreiben lassen wollen.

Hier gelangen Sie zur -> Online-Terminvergabe.

Für Fahrschülerinnen und Fahrschüler besteht die Möglichkeit, ihre Anträge über die Fahrschulen im Landkreis einzureichen. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Fahrschule, ob sie diese Möglichkeit anbietet. Sollte dies nicht der Fall sein, buchen Sie bitte einen Termin unter -> Link.


Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen in den kommenden Jahren 

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen in den kommenden Jahren in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen. Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum.

Weitere Informationen und alle Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde finden Sie -> hier.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Fahrerlaubnisbehörde Standort Güstrow
+49 3843 755-65998

Fahrerlaubnisbehörde Standort Bad Doberan
+49 3843 755-65995

 

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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Telefon:
03843 755 12007
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03843 755 12800
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