Informationen zur elektronischen Rechnungslegung gegenüber öffentlichen Auftraggebern
E-Rechnungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (ERechVO M-V)
Rechnungsstellende müssen ab dem 01. April 2023 Rechnungen unabhängig vom Auftragswert gegenüber öffentlichen Auftraggebern in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln (§ 3 ERechVO M-V).
Der Landkreis Rostock nutzt dazu die onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform des Zweckverbandes elektronische Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (eGo M-V). Diese stellt den elektronischen Briefkasten aller sie nutzenden öffentlichen Auftraggeber im Land dar.
Für die Übertragung von E-Rechnungen an den Landkreis Rostock stehen die nachfolgenden Leitweg-IDs der Kreisverwaltung zur Verfügung. Bitte halten Sie vor Übermittlung von E-Rechnungen Rücksprache mit dem jeweiligen Auftraggeber/ Ansprechpartner.
Leitweg-ID Verwaltung Landkreis Rostock | Organisation | |||
13072000-K100-95 | Amt für Service und Gebäudemanagement | |||
13072000-K110-65 | Amt für Personal und Organisation | |||
13072000-K120-35 | Büro des Landrats | |||
13072000-K121-32 | Dezernat I | |||
13072000-K122-29 | Dezernat II | |||
13072000-K123-26 | Dezernat III | |||
13072000-K124-23 | Gleichstellungsbeauftrage | |||
13072000-K125-20 |
Personalrat |
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13072000-K126-17 |
Entgeldverhandlungen |
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13072000-K127-14 |
Rechtsstelle Jugend und Soziales |
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13072000-K140-72 |
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt |
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13072000-K150-42 |
Amt für Informationstechnologie und Digitalisierung |
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13072000-K200-86 |
Amt für Finanzen und Controlling |
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13072000-K300-77 |
Kommunalaufsichts- und Rechtsamt |
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13072000-K320-17 |
Kreisordnungsamt |
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13072000-K370-61 |
Brandschutzdienststelle |
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13072000-K380-31 |
Eigenbetrieb Rettungsdienst |
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13072000-K390-98 |
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt |
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13072000-K400-68 |
Schulverwaltungs- und Kulturamt |
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13072000-K500-59 |
Sozialamt |
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13072000-K510-29 |
Amt für Jugend und Familie |
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13072000-K520-96 |
Amt für Kinder- und Jugendhilfe |
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13072000-K530-66 |
Gesundheitsamt |
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13072000-K610-20 |
Amt für Kreisentwicklung |
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13072000-K620-87 |
Kataster- und Vermessungsamt |
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13072000-K621-84 |
Kataster- und Vermessungsamt – Gutachterausschuss Geschäftsstelle |
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13072000-K630-57 |
Bauamt |
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13072000-K650-94 |
Amt für Straßenbau und Verkehr |
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13072000-K660-64 |
Umweltamt |
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13072000-K700-41 |
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft |
Wenn Sie E-Rechnungen an den Landkreis Rostock übermitteln wollen, können Sie die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) kostenfrei nutzen. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.
Das Verfahren im Überblick:
- Rufen Sie den Link https://xrechnung-bdr.de auf und lassen Sie sich bei der OZG-RE als Nutzer registrieren
- Melden Sie sich bei der OZG-RE an
- Wählen Sie über die Benutzerverwaltung der OZG-RE einen für Sie optimalen Übertragungskanal aus (z.B. neue E-Rechnung erfassen)
- Ihre Rechnung wird durch die OZG-RE automatisch auf formelle Richtigkeit überprüft
- Anschließend wird die geprüfte elektronische Rechnung Ihrem öffentlichen Rechnungsempfänger bereitgestellt
- Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie von der OZG-RE eingegangen ist
Weiterführende Informationen:
-> Tutorials zur Nutzung der OZG-RE | E-Rechnung in der Bundesverwaltung (e-rechnung-bund.de)