Landrat hebt Haushaltssperre auf

Landrat Sebastian Constien hebt die Haushaltssperre für die Verwaltung des Landkreises Rostock mit sofortiger Wirkung auf. Die Voraussetzungen für eine Haushaltssperre gemäß § 120 Abs. 1 i. V. § 51 KV M-V sind nicht länger gegeben.

 

Landrat und Landkreis haben sich erfolgreich gegenüber dem Land dafür eingesetzt, dass zusätzliche Mittel zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem geänderten Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) entstandenen erheblichen Mehrkosten ausgezahlt werden. Darüber hinaus gibt es mittlerweile feste und damit planbare Zusagen über die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Dadurch und durch die Tatsache, dass mit der acht Wochen währenden Haushaltssperre einige geplante Investitionen 2022 nicht mehr realisierbar sind, ergibt sich für den Landkreis ein ausgeglichener Haushalt.

 

„Dadurch wird der Weg frei für einige dringende Investitionen, die wir nun doch noch durchführen können“, sagt Landrat Sebastian Constien. Insbesondere betrifft das Projekte, bei denen der Landkreis Rostock als Beteiligter mit einem Finanzierungsanteil auftritt, zum Beispiel über das Regionalbudget.

 

„All dies bedeutet nicht, dass sich die Haushaltslage des Landkreises Rostock entspannt hätte“, betont Sebastian Constien. „Wesentliche Investitionen sind verschoben worden und es stehen weiter dringende Maßnahmen in den Bereichen Schule, Straßenbau, ÖPNV und Digitalisierung an.“

 

Der Landrat hat die Verwaltung deshalb damit beauftragt, ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten, das zusammen mit dem Doppelhaushalt 2023/24 vorgelegt werden soll.

 

Auf der Kreistagssitzung am 2. November wird zunächst der 2. Entwurf des Nachtragshaushaltes für 2022 zur Abstimmung vorgelegt. Der 1. Entwurf war im Juni abgelehnt worden.

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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