Sicherheit geht beim Silvesterfeuerwerk vor

Im Landkreis Rostock gibt es viele Gebäude, deren Dächer mit Stroh oder Reet gedeckt sind. Diese sind durch das Feuerwerk in der Silvesternacht besonders gefährdet. Darum hat der Landkreis Rostock auch in diesem Jahr eine Allgemeinverfügung zum „Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen“ erlassen.

Diese Allgemeinverfügung besagt, dass beim Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ein Abstand von 200 Metern zu stroh- oder reetgedeckten Gebäuden einzuhalten ist. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen. So sollen Personen- und Sachschäden, die durch einen leichtfertigen Umgang mit Pyrotechnik entstehen können, verhindert werden. Der Landkreis Rostock weist außerdem darauf hin, dass das Abbrennen von Pyrotechnik in unmittelbarer Nähe beispielsweise von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen verboten ist.

Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 handelt es sich um das zum Jahreswechsel im Handel erhältliche Kleinfeuerwerk. Dieses darf nur von Personen gezündet werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es dürfen ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2 abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen wurden. Zu erkennen sind sie an der Zulassungsnummer, die mit den Buchstaben BAM-P beginnt. Um eine größtmögliche Sicherheit für Menschen und Sachgüter zu gewährleisten, ist den beigefügten Gebrauchsanweisungen unbedingt Folge zu leisten.

Der Landkreis Rostock wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen guten und vor allem sicheren Rutsch in das Jahr 2023.

Landkreis Rostock - Büro für Öffentlichkeits- und Medienarbeit

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