Sportvereine im Landkreis Rostock erhalten Förderung für ihre Kinder- und Jugendarbeit
Der Landkreis Rostock fördert auch 2023 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock. Für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit können Sportvereine noch bis zum 15. Dezember 2022 Zuwendungen beantragen. Für jedes Mitglied, das jünger als 18 Jahre ist, können die Vereine bis zu 25 Euro Förderung erhalten. Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und aktive Sportangebote im Kinder- und Jugendsport nachweisen können.
Das Antragsformular stellt der Landkreis Rostock auf seiner Internetseite im Bereich Jugendsportförderung zur Verfügung. Ansprechpartnerin im Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rostock ist Michaela Gustävel. Sie berät gern zur Antragstellung und Verwendung der Zuwendung.
Für den Antragsschluss gilt das Datum des Poststempels. Der Antrag muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden. Anträge, die nach dem 15. Dezember gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt:
Landkreis Rostock
Amt für Jugend und Familie
Frau Gustävel
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
Telefon: 03843/75551120
E-Mail: michaela.gustaevel@lkros.de