Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online beantragt werden
23.03.2023
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann? In diesem Fall tritt die Unterhaltsvorschussstelle zunächst in Vorleistung.
Unterhaltsvorschuss Online („UVO“) bietet Ihnen ab sofort die Möglichkeit, Ihren Unterhaltsvorschuss-Antrag bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle online zu stellen. Um diesen Dienst nutzen zu können, brauchen Sie sich vorab nur einmalig zu registrieren und schon kann es losgehen. Alle Nachweise können Sie digital hochladen und, sofern Sie den Elektronischen Personalausweis besitzen, sogar digital unterschreiben.