Ordnungsverfügungen
Ordnungsverfügungen werden erlassen, wenn bauliche Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet, geändert oder genutzt werden, wie z.B. Baueinstellungs-, Beseitigungs-, Nutzungsuntersagungs- oder Sicherungsverfügung. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Ordnungsverfügungen ihren Ursprung im Verwaltungsrecht und fordern den Betroffenen auf, eine Handlung zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Für den Erlass einer Ordnungsverfügung werden auf Grundlage des Verwaltungskostengesetzes M-V Gebühren erhoben. Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Aufwand (Grundgebühr, Auslagen, Fahrkosten, Fotos, Zustellungsgebühren).
Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche
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18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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