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Landrat Sebastian Constien spricht Haushaltssperre für die Verwaltung aus

Landrat Sebastian Constien spricht für die Verwaltung des Landkreises Rostock eine Haushaltssperre aus. „Aufgrund von bundes- und landesgesetzlichen Entwicklungen, die nicht in der Verantwortung von Kreisverwaltung und Kreistag liegen, sehe ich mich in der finanzpolitischen Pflicht, jetzt tätig zu werden, um eine ordnungsgemäße Haushaltsbewirtschaftung sicherzustellen“, erklärt Sebastian Constien.

Es besteht zwar noch die Möglichkeit, den Nachtragshaushalt auf der kommenden Kreistagssitzung am 29.Juni durch den Kreistag zu bestätigen. Die ablehnenden Entscheidungen durch sämtliche Fachausschüsse und letztlich den Kreisausschuss sowie die aktuelle Finanzlage machen es jedoch zwingend erforderlich, umgehend eine Haushaltssperre zu erlassen, um wirtschaftlichen Schaden vom Landkreis Rostock abzuwenden. „Schon jetzt ist absehbar, dass die Ausgaben die Einnahmen im Haushaltsjahr 2022 deutlich übersteigen werden. Daher ist gemäß § 120 Abs. 1 i. V. § 51 KV M-V aus gesetzlichen Gründen eine Haushaltssperre auszusprechen“, so Sebastian Constien.

Gründe für die schwierige Haushaltssituation sind insbesondere die deutlich höheren Ausgaben aufgrund der betragsfreien Kita nach dem geänderten Kindertagesförderungsgesetz sowie erhebliche Mehraufwendungen zur Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz.

Die Haushaltssperre hat zur Folge, dass sämtliche freiwilligen Leistungen des Landkreises nicht umgesetzt werden können. Dazu gehören unter anderem das Förderprogramm für die freiwilligen Feuerwehren und die feierliche Ehrenamtsanerkennung mit Jahresempfang. Aber auch wichtige Investitionen zum Beispiel in den Bereichen Straßenbau und Schule werden von dieser Sperre betroffen sein.

Vor diesem Hintergrund hat der Landrat die Verwaltung auch damit beauftragt, ein Haushaltssicherungskonzept für die nächsten Jahre vorzubereiten.