Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt ist als Pflichteinrichtung gemäß Kommunalverfassung M-V sowohl für die örtliche Prüfung nach § 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) als auch für die überörtliche Prüfung der kommunalen Körperschaften im Landkreis Rostock gemäß § 7 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V)verantwortlich.
Zu den Aufgaben der örtlichen Prüfung gehören die Prüfung der
- Jahres- und Gesamtabschlüsse sowie der dazugehörigen Anlagen,
- Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung,
- Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung,
- im Rechnungswesen eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsprogramme
sowie die
- laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung der Verwaltung, der Eigenbetriebe sowie sonstiger Sonder- und Treuhandvermögen,
- Vornahme der regelmäßigen und der unvermuteten Prüfung der Kassen und Sonderkassen und
- die Prüfung von Auftragsvergaben.
Zur Pflichtaufgabe der überörtlichen Prüfung der kommunalen Körperschaften im Landkreis zählen u. a. die
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der sonstigen Verwaltungstätigkeit (Ordnungsprüfung),
- Kassenprüfungen sowie die
- Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hat eine besondere Stellung innerhalb der Kreisverwaltung, weil es hinsichtlich der sachlichen Prüfungstätigkeit direkt dem Kreistag unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich ist. Die Prüferinnen und Prüfer sind bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge unabhängig und insoweit von fachlichen Weisungen frei.
Die Bedeutung der Rechnungsprüfung als Instrument der öffentlichen Finanzkontrolle liegt darin, Ansprüche der Steuerzahler auf eine wirtschaftliche Verwaltung sowie Ansprüche von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auf rechtskonformes Verwaltungshandeln wirksam zu unterstützen.
Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
August-Bebel-Straße 3
18209Bad Doberan
Kontakt
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