Sozialplanung

Förderung nach dem Wohlfahrtsfinanzierungs- und transparenzgesetz (WoftG M-V)

Beratungslandschaft Teaser 6Beratungslandschaft Teaser 6

Mit der Kommunalisierung der Beratungslandschaft sollen kreisspezifische Rahmenbedingungen und kommunale Planungs- und Gestaltungsspielräume gestärkt werden, um letztlich die Angebotsstrukturen und -qualität zu verbessern. Neben einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Beratungslandschaft geht es somit vor allem um die Stärkung der Qualität und die Vernetzung der Beratungsangebote.

Die Aufgaben im Bereich der Kommunalisierung der Beratungslandschaft sind vielfältig. Sie umfassen u.a.
- Prüfung der Anträge und Verwendungsnachweise auf Zuwendungen der Freien Wohlfahrtspflege
- Prüfung von Qualität und Quantität der geleisteten sozialen Beratung und Gesundheitsberatung
- fachliche Beratung und Begleitung der Leistungserbringer und Träger
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Arbeitskreisen
- Bereitstellung aktueller Informationen im Internetportal
- Fachplanung (regelmäßige Bestands- und Bedarfsanalysen)
- Sozialplanung (Erarbeiten von Analysen zur sozialen Infrastruktur unter Berücksichtigung von Lebenslagen, Bedarfen und Bedürfnissen sowie der gesellschaftlichen Strukturen)
- u.v.m.


Antragsunterlagen

Anträge auf Zuwendungen für die soziale Beratung und die Gesundheitsberatung im Landkreis Rostock für das Jahr 2022 können bis zum 30.11.2021 gestellt werden. Ab dem kommenden Jahr ändert sich die Antragsfrist für Zuwendungen für das jeweils kommende Jahr auf den 31.10.:

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