Sozialplanung

Sozialplanung

SozPlan ArbeitsweiseSozPlan Arbeitsweise

Was ist das genau?


Sozialplanung ist ein wichtiger Bereich der kommunalen Sozialpolitik. Sie befindet sich im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und Praxis.
 
Sie ist Sozialforschungs-, Planungs- und Koordinationstätigkeit zugleich. Die Themen sind vielfältig und überschneidend. 

 

Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

Planung und Entwicklung:

Erstellung von Konzepten und Plänen zur Bereitstellung und Verbesserung sozialer Dienstleitungen. Dies kann die Entwicklung neuer Einrichtungen wie Kindergärten, Seniorenheime oder Beratungsstellen umfassen.

Koordination und Vernetzung:

Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren wie sozialen Träägern, Wohlfahrtsverbänden, Bildungseinrichtungen und der Gesundheitsversorgung, um ein umfassendes und integriertes soziales Netzwerk zu schaffen.

Evaluation und Kontrolle:

Überprüfung der Wirksamkeit und Effizienz der bereitgestellten sozialen Dienstleistungen. Dies beinhaltet die regelmäßige Bewertung und Anpassung der Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen.

Bedarfsanalyse:

Ermittlung des Bedarfs an sozialen Dienstleistungen und Einrichtungen in der Kommune. Dies beinhaltet die Analyse von demografischen Daten, sozialen Indikatoren und Durchführung von Befragungen

Förderung der Partizipation:

Einbeziehung der Einwohnerschaft in den Planungsprozess, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden. Dies kann durch öffentliche Anhörungen, Workshops und Beteiligungsverfahren geschehen.

Finanzierung und Ressourcenmanagement:

Sicherstellung der finanziellen Mittel und Ressourcen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. Dies umfasst die Budgetplanung, Beantragung von Fördermitteln und effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen.

 

Durch diese Aufgaben trägt die Sozialplanung dazu bei, die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und soziale Ungleichheiten abzubauen.

 

Rechtliche Grundlagen

 

Die Sozialplanung ist eine vorrangig kommunale Aufgabe und basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen u.a.

  • Sozialgesetzbücher (SGB)
  • Landespflegegesetz MV (LPflegeG MV)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG)
  • Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V)
  • Bundesteilhabegesetz (BTHG).
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