Inklusive Kinder- und Jugendhilfe - Unterstützung durch die Verfahrenslotsin im Landkreis Rostock

Teilhabe zu ermöglichen ist eine der wichtigsten Aufgaben für die Gesellschaft. Mit Teilhabe sind grundlegende Lebenschancen wie Bildung und Arbeit, aber auch soziale Begegnung, Selbstverwirklichung und Anerkennung verbunden.

Aktuell liegt die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung abhängig von der Behinderung entweder bei der Kinder- und Jugendhilfe oder bei der Eingliederungshilfe.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, welches 2021 in Kraft getreten ist, wird für 2028 das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe verfolgt. Dabei soll die Kinder- und Jugendhilfe primär für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig sein, unabhängig davon, ob eine (drohende) geistige, körperliche und / oder seelischer Behinderung vorliegt.

Seit dem 01.01.2024 unterstützen die Verfahrenslotsen bei diesem Prozess, indem sie ihre Erfahrungen aus den Beratungskontakten mit der Zielgruppe nutzen, um daraus Empfehlungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Rostock herzuleiten.

An wen richtet sich das Angebot?

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung,
  • deren Eltern und Erziehungsberechtigte,
  • deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
  • sowie deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).


Was sind die Aufgaben?

Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern VIII und IX. Dabei wird zu richtigen Ansprechpartnerinnen und Angeboten für die Zielgruppe im Landkreis Rostock vermittelt. Sofern gewünscht begleiten wir Sie zu Terminen und Planverfahren und setzen uns dafür ein, dass Ihr individueller Teilhabe- und Unterstützungsbedarf erfüllt wird.

Wie beraten die Verfahrenslotsen?

Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig, vertraulich und natürlich freiwillig.
Ein persönliches Gespräch zur Erfassung der individuellen Situation steht dabei am Anfang der Beratung. Für die erste Kontaktaufnahme sind wir telefonisch oder per per E-Mail zu erreichen. Vereinbaren Sie gern ein persönliches Beratungsgespräch. Hausbesuche sind nach Vereinbarung möglich.

Bei allen Beratungen orientieren wir uns immer am Willen der jungen Menschen und ihren Familien und helfen dabei, passgenaue Unterstützung zu entwickeln. 

Ihre Verfahrenslotsin im Landkreis Rostock ist Katharina Wetzig

Amt für Kinder- und Jugendhilfe

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Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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03843 755 52999
Fax:
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