Vollstreckung

Welche Aufgabe hat die Vollstreckung?

  • Beitreibung von Geldforderungen des Landkreises Rostock - notfalls auch gegen Ihren Willen

Was geschah – warum befinden Sie sich im Vollstreckungsverfahren?

  • SIE haben vom Fachamt einen Bescheid bekommen, stehen somit in der ZAHLUNGSPFLICHT, haben aber diese Forderung nicht beglichen
  • Widersprüche gegen den Bescheid sind im Rahmen der Vollstreckung NICHT mehr möglich, weder dem Grunde noch der Höhe nach
  • im Rahmen der Vollstreckung geht es nur noch um die Begleichung der Forderung

Welche Maßnahmen kann die Vollstreckung ergreifen?

  • Pfändungen von Ihrem Einkommen, Kontopfändungen, Pfändungen von Versicherungsansprüchen usw. 
  • Vor-Ort-Besuche - Wohnungs- und Geschäftsdurchsuchungen sowie Zwangstüröffnungen
  • Pfändung von Sachen, z.B. auch KfZ-Pfändungen
  • Beantragung von Erzwingungs- und Zwangshaften
  • Abnahme der Vermögensauskunft und Eintragungen in Schuldnerregistern
  • Zwangsversteigerungen
  • u.v.m.

Welche Gebühren können entstehen?

  • alle Kosten der Vollstreckung gehen zu Ihren Lasten, somit können zusätzlich zu den Gebühren aus dem Bescheid Pfändungsgebühren, Vollstreckungsgebühren, Säumniszuschläge, Zwangsgelder, Porto o.ä. entstehen

Was können SIE tun?

  • rechtzeitig reagieren, sofern Sie Post von der Vollstreckung erhalten
  • wenn Sie die Forderung nicht vollständig begleichen können, können Sie Ratenzahlung beantragen
  • halten Sie Nachweise zu Ihren Einnahmen und Ausgaben bereit, z.B. Lohnzettel, Mietverträge u.s.w.
  • WICHTIG: NEHMEN SIE KONTAKT ZU UNS AUF

Reden SIE mit uns und lassen Sie uns Lösungen finden!

Merkblatt : Informationen nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) -  Beitreibung offener Forderungen 

 

Sachgebiet Vollstreckung

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