Widersprüche
Genehmigungs- und Ablehnungsbescheide zu Baugenehmigungen sowie ordnungsbehördliche Verfügungen der Bauaufsicht werden mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Wird fristgerecht Widerspruch eingelegt, prüft die Bauaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit der Ausgangsentscheidung und korrigiert diese gegebenenfalls.
Die Kosten für einen Widerspruch werden auf der Grundlage des § 15 Verwaltungskostengesetzes M-V erhoben.
Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche
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Am Wall 3 - 5
18273Güstrow, Barlachstadt (Güstrow)
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