Für die Ermittlung der für Sie zuständigen Stelle wählen Sie bitte den Ort ...

Bewerbung als Pflegeeltern

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie sich als Pflegeeltern bewerben, sollten Sie zunächst möglichst vielfältige Informationen sammeln. Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.

Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe lädt Interessierte zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen ein.

Verfahrensablauf

Beratung

Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Kinder- und Jugendhilfe und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Das Amt für Kinder- und Jugendhilfe bietet auch regelmäßig Informationsabende an.

Bewerbung

Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den Unterlagen, die Ihnen genannt werden, beim Amt für Kinder- und Jugendhilfe.

Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesen soll Ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit das Amt für Kinder- und Jugendhilfe einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen bekommt.

Parallel zu den Gesprächen bietet das Amt für Kinder- und Jugendhilfe oder auch freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an, bei denen unter anderem auch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern vorgestellt und weitere Informationen gegeben werden.

Entschluss

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Amt für Kinder- und Jugendhilfe eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Befürwortet das Amt für Kinder- und Jugendhilfe Ihre Eignung, werden Sie als Bewerberin bzw. Bewerber vorgemerkt.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock
Amt für Kinder- und Jugendhilfe

Sozialpädagogischer Dienst, Pflegekinderdienst

Die für Sie zuständige Ansprechperson(en) finden Sie über diese Suche.

Voraussetzungen

Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses müssen die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf Ihre gesamte Familie und insbesondere auf die eigenen Kinder bedacht werden.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • gesundheitliche Eignung
  • angemessenes Alter
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • genügend Wohnraum
  • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Anträge / Formulare

formlos

Nach oben