Jugendgerichtshilfe (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Leistungsbeschreibung
Die Jugendgerichtshilfe ist eine Hilfe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (oder in seinem Auftrag auch der freien Jugendhilfe) für das Jugendgericht. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine Pflichtaufgabe des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe, die einzelfallbezogen, ausgleichend und korrigierend erzieherische Hilfestellung nach dem SGB VIII bedarfsgerecht anzubieten und vorzunehmen hat. Sie hat neben flankierender, präventiv vernetzender Funktionen eine ganzheitliche und durchgehende Betreuung des jugendlichen Straftäters sowie bei Bedarf der Personsorgeberechtigten zu gewährleisten.
Verfahrensablauf
Beim Vorliegen einer Straftat erfolgt zwingend eine Kontaktaufnahme eines Mitarbeitenden des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe zum betroffenen Jugendlichen oder heranwachsenden Straftäter und ggf. zu den Personensorgeberechtigten. Nach erfolgter Belehrung der Beteiligten erfolgt ein Gespräch mit Mitarbeitenden des Amtes und nachfolgend die Zusammenarbeit mit dem Gericht.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Amt für Kinder- und Jugendhilfe
Sozialpädagogischer Dienst, Jugendhilfe im Strafverfahren
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Voraussetzungen
Begehung einer Straftat von Jugendlichen oder Heranwachsenden