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Erteilung einer Fahrerkarte

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01.05.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die

  • zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt sowie
  • Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.

Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).

Folgende Daten sind ablesbar:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild und Unterschrift des Antragstellenden
  • Führerscheinnummer
  • Nationalität des ausstellenden Staates
  • Gültigkeitsdauer (von / bis)
  • Lenk- und Ruhezeiten (einschließlich Unterbrechung und ob der Fahrende alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist)
  • Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichen, Kilometerstand)
  • Ereignisse, Fehler und Kontrollen

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfolgt persönlich, da Unterschriften geleistet werden müssen.

Der Antragsteller muss einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.

Die Fahrerkarte können nur Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des EU-Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein EU-Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden.

Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.

Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte

Für den Fall, dass Ihnen die Fahrerkarte gestohlen wird oder Sie diese verlieren, müssen Sie für den Zeitraum, in dem Sie keine Fahrerkarte besitzen, Ausdrucke aus dem Kontrollgerät fertigen.
Die Gültigkeitsdauer der neuen Karte entspricht der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte. Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert die ersetzte Karte ihre Gültigkeit.

Sollte sich die Fahrerkarte nach Ausstellung einer Ersatzkarte wieder anfinden, sind Sie verpflichtet, uns diese unverzüglich zurück zu geben.

Erneuerung der Fahrerkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion

Bei einem Defekt bzw. wenn ein Fehlercode am Kontrollgerät angezeigt wird, muss innerhalb von sieben Tagen eine Ersatzkarte beantragt werden. Das Fahren ohne Karte ist dann für höchstens 15 Kalendertage gestattet. Die Aufzeichnung der Lenkzeiten müssen dann manuell erfolgen.

Die Gültigkeitsdauer der neuen Karte entspricht i.d.R. der Gültigkeitsdauer der ersetzten Karte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Ihren deutschen EU-Kartenführerschein oder Ihren nationalen ausländischen Führerschein
    (Sofern Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein beantragen. Dafür sind zusätzlich 25,30 € und ein zweites Lichtbild notwendig.)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt 

zusätzliche Unterlagen bei Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte

  • einen Nachweis, dass Sie eine Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei gestellt haben, sofern Ihnen die Fahrerkarte durch Diebstahl abhandengekommen ist
  • eine Erklärung über den Verlust (Versicherung an Eides statt), sofern Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben - zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 €

zusätzliche Unterlagen bei Erneuerung der Fahrerkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion

  • Ihre zu erneuernde Fahrerkarte

Welche Gebühren fallen an?

  • Eine Antragsgebühr in Höhe von 35,50 € (bzw. 38,50 € inkl. Versand zum Antragsteller) ist bei Antragsstellung fällig.
  • Zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 € bei Verlust der Fahrerkarte (Versicherung an Eides statt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der vorherigen Karte an.
Jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist nicht übertragbar und auf allen Fahrten mitzuführen.


Die Erneuerung der Fahrerkarte kann frühestens 6 Monate und muss spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

3 bis Werktage; bei zusätzlicher Beantragung des EU-Führerscheins 3 bis 4 Wochen

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt persönlich. Anträge/Formulare Werden in der Fahrerlaubnisbehörde ausgedruckt und nur unterschrieben.

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