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Fahrerbescheinigung im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr Erteilung

Leistungsbeschreibung

Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt.

Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten erfolgt.

Die Fahrerbescheinigung berechtigt das Fahrpersonal, das Fahrzeug im Auftrag des Güterkraftverkehrsunternehmens innerhalb der EU zu führen. Sie wird für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erteilt. Sie kann aber auch auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden, wenn der Aufenthaltstitel oder der Reisepass früher ablaufen. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, muss die Fahrerbescheinigung an die Genehmigungsbehörde zurückgegeben werden. 

Das Fahrpersonal muss die Original-Fahrerbescheinigung bei jeder Fahrt mit sich führen. Eine beglaubigte Abschrift der Fahrerbescheinigung ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens aufzubewahren.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gemeinschaftslizenz des antragstellenden Unternehmens
folgende Unterlagen des Fahrpersonals als Kopie:

  • Führerschein
  • Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung
  • Arbeitserlaubnis
  • Sozialversicherungsausweis

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (KostenV GüKG) besteht für die Erteilung einer Fahrerbescheinigung ein Gebührenrahmen von 60,00 - 120,00 EUR. Weitere Kosten entstehen für die Berichtigung/ Ersatzausstellung/ Änderung der Fahrerbescheinigung oder der beglaubigten Kopie sowie der Überprüfung der Voraussetzungen der Fahrerbescheinigung nach § 24 der Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr.

Rechtsgrundlage

Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr

§ 20 GüKGrKabotageV
Artikel 5, Absatz 1 der EU- Verordnung 1072/2009

Anträge / Formulare

Antrag auf Erteilung einer Fahrerbescheinigung