Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Personen auf Ladeflächen und in Laderäumen von Kraftfahrzeugen
Leistungsbeschreibung
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zur Mitnahme von Personen auf Ladeflächen und in Laderäumen von Kraftfahrzeugen.
An wen muss ich mich wenden?
Landkreis Rostock
Amt für Straßenbau und Verkehr
Sachgebiet Straßenverkehr
Voraussetzungen
Vorliegen der Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO
Welche Unterlagen werden benötigt?
Streckenführung & entsprechende fahrzeugbedingte Ausnahmegenehmigung (siehe Voraussetzungen)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung einer Genehmigung nach § 21 Abs.2 Straßenverkehrsordnung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrsordnung
Anträge / Formulare
formlos