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Umschreibung Dienstfahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Dienstfahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Dienstfahrzeugen und wird von der Bundeswehr, der Bundespolizei und den Polizeien der Länder erteilt. Wenn Sie während Ihres Dienstes bei der Polizei oder der Bundeswehr eine Dienstfahrerlaubnis erlangt haben, können Sie diese in einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) umwandeln und die erlangten Fahrerlaubnisklassen anerkennen lassen.

Verfahrensablauf

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie den EU-Kartenführerschein bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt beantragen. Örtlich zuständig ist die Behörde, in der Sie Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben, mangels einer solchen die Behörde des Aufenthaltsortes. Zur Antragstellung müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen, da Sie Ihre Unterschrift auf einer besonderen Vorlage in der Behörde leisten müssen.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow (wohnortabhängig) ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Sie stehen in einem aktiven Dienstverhältnis bei der Bundeswehr, der Bundespolizei oder den Polizeien der Länder und haben eine Dienstfahrerlaubnis erworben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • ein aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, dass Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt
  • Ihre aktuelle Dienstfahrerlaubnis
  • Ihren gültigen Dienstausweis/Truppenausweis

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