Aktueller Wohnort: Am Salzhaff - OT Klein Strömkendorf

Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)

Leistungsbeschreibung

Seit dem 25.05.2021 ist gemäß der EU-Richtlinie 2018/645 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt worden, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ersetzt. Die nach Landesrecht zuständige Behörde stellt auf Antrag einen Fahrerqualifizierungsnachweis aus, wenn der Fahrer erwiesenermaßen grundqualifiziert ist oder als grundqualifiziert gilt.

Verfahrensablauf

Nach Antragstellung wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei bestellt und an die/den Antragsteller/in verschickt.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung/Änderung des Fahrerqualifizierungsnachweises

Wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis wegen Verlust oder Diebstahl eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises beantragt, sind der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen:

  • einen Nachweis, dass Sie eine Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei gestellt haben, sofern Ihnen der FQN durch Diebstahl abhandengekommen ist
  • eine Erklärung über den Verlust (Versicherung an Eides statt), sofern Sie Ihren FQN verloren haben - zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 €

bei Erneuerung wegen Beschädigung Ihren zu erneuernden FQN.

Zuständige Stelle

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rostock an den Standorten in Bad Doberan und Güstrow ist für Sie zuständig, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Rostock ist.

Voraussetzungen

Die Antragstellung erfolgt persönlich, da Unterschriften geleistet werden müssen.

Der Antragsteller muss seinen ordentlichen Wohnsitz im Landkreis Rostock haben und im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vorlage eines gültigen Personalausweises oder alternativ eines Reisepasses, dann jedoch nur in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • 1 aktuelles Lichtbild (biometrisch) im Hochformat 45 x 35 mm, welches Sie ohne Kopfbedeckung in einer Frontalansicht zeigt,
  •  ein gültiger Führerschein, in dem die für die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung maßgebliche Fahrerlaubnisklasse vermerkt ist (Sofern Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis noch nicht im Besitz des EU-Kartenführerscheines sind, müssen Sie gleichzeitig die Umstellung des Führerscheines auf den EU-Kartenführerschein beantragen. Dafür sind zusätzlich 25,30 € und ein zweites Lichtbild notwendig.),
  • ein amtlicher Nachweis über den ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung in der Bundesrepublik Deutschland, eine in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Arbeitsgenehmigung-EU oder einen Aufenthaltstitel, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist (§ 4a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes),
  • Nachweis über die Qualifikation (zum Beispiel Ausbildungsabschluss oder Grundqualifikation oder 35 Unterrichtseinheiten Weiterbildung) und sofern andere abgeschlossene spezielle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen gemäß § 2 Absatz 5 oder § 4 Absatz 4 BKrFQV angerechnet werden sollen und diesbezüglich noch kein Eintrag in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister erfolgt ist, ein rechtlich vorgeschriebener Nachweis über den Abschluss der jeweiligen Maßnahme,

Zusätzliche Unterlagen bei Verlust oder Diebstahl der FQN-Karte

  • eine Erklärung über den Verlust (Versicherung an Eides statt), sofern Sie Ihre Fahrerkarte verloren haben - zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 €,
  • einen Nachweis, dass Sie eine Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei gestellt haben, sofern Ihnen die Fahrerkarte durch Diebstahl abhandengekommen ist

Welche Gebühren fallen an?

Eine Antragsgebühr in Höhe von 32,50 € (bzw. 33,60 € bei Versand ins EU-Ausland) ist bei Antragsstellung fällig.

Bei Verlust oder Diebstahl beträgt die Gebühr 36,90 € .

Zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 € bei Verlust des FQN (Versicherung an Eides statt).

Welche Fristen muss ich beachten?

Der FQN muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Bearbeitungsdauer

Die Verarbeitungsdauer beträgt ca. 10 Arbeitstage ab Antragstellung.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung erfolgt persönlich. Anträge/Formulare werden in der Fahrerlaubnisbehörde ausgedruckt und nur unterschrieben.

Nach oben