Widersprüche Bauamt

Leistungsbeschreibung

Im Widerspruchsverfahren werden die Entscheidungen der Behörde einer nochmaligen Prüfung unterzogen. Ein Widerspruch kann sich gegen jeden Bescheid der Behörde richten. Ebenfalls ist es möglich gegen eine Entscheidung gegenüber einem Dritten Widerspruch zu erheben, ein sog. Drittwiderspruch.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Ordnungsrecht/Widersprüche

Voraussetzungen

Der Widerspruch muss schriftlich erhoben werden. Eine Begründung ist grds. nicht erforderlich, aber ratsam.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Widerspruchsbearbeitung können Gebühren erhoben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides oder Kenntnisnahme der Entscheidung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock zu erheben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und kann nicht pauschal festgelegt werden.

Rechtsbehelf

Gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erhoben werden.

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