Förderung Denkmalschutz

Leistungsbeschreibung

Wer ein Baudenkmal besitzt, trägt eine besondere Verantwortung dafür, es zu erhalten und zu pflegen. Hierbei  können verschiedene Zuwendungen gewährt werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen. Für die Sicherung, Erhaltung, Restaurierung und die teilweise Rekonstruktion von Denkmalen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Landesförderung beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege (LAKD) zu stellen. Gegenstand der Förderung ist stets der denkmalbedingte Mehraufwand. Durch verschiedene Programme, für die der Bund Mittel bereitstellt, fördert der/die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Rettung und Sanierung gefährdeter Baudenkmäler.

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hilft als Förderstiftung dort, wo Eigentümer nicht in der Lage sind, den Erhalt eines Denkmals alleine zu bewältigen. Sie fördert dabei bevorzugt Denkmale im Besitz von Privatpersonen, privaten Einrichtungen, Fördervereinen, Kirchgemeinden und Kommunen, um die Eigentümer bei der anspruchsvollen Aufgabe, historische Bausubstanz zu erhalten, zu unterstützen. Ihre Mittel sollen nicht vordringlich dazu dienen, die öffentliche Hand von ihrer Verantwortung für die Pflege und Zukunftssicherung unseres Kulturerbes zu entheben.

Zuständige Stelle

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - Denkmalförderung -

Hausanschrift:
Domhof 4/5
19055 Schwerin

Postanschrift:
Postfach 11 12 52
19011 Schwerin

Telefon: 0385-58879111
Telefax: 0385-58879344
E-Mail: poststelle@lakd-mv.de

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung 4 - Kultur
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin

Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Schlegelstraße 1
53113 Bonn

Voraussetzungen

  • Bei dem Objekt muss es sich um ein Denkmal handeln.
  • Der Antragsteller muss Eigentümer, Besitzer oder Unterhaltsberechtigter sein.
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen sein.
  • Es muss sich um Arbeiten zur Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen in ihrer Originalsubstanz handeln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Fördermittel für denkmalpflegerische Maßnahmen soll bis zum 31. Oktober eines Jahres für das folgende Jahr beim LAKD eingereicht sein. Förderanträge bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz können jährlich bis zum 31. August eingereicht werden. Nach einer Begutachtung durch die Stiftung und eine Bewertung durch die Wissenschaftliche Kommission erhalten Antragsteller im Frühjahr des kommenden Jahres eine Förderzusage oder -absage.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Auskünfte und Fördermöglichkeiten können bei der Zentralen Fördermittelstelle des Landkreises Rostock erfragt werden.

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