Denkmalrechtliche Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Der Denkmalschutz soll die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild von Baudenkmalen weitgehend bewahren. Baudenkmale sind Bauwerke, wenn an deren Erhalt aus wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Sie wollen Maßnahmen an einem Baudenkmal vornehmen, in dessen Substanz eingreifen oder sein Erscheinungsbild ändern? Dafür benötigen Sie immer eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde – egal, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigten oder nicht. Ist eine Baugenehmigung erforderlich, nimmt die Baubehörde von sich aus Kontakt mit der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde auf.
Sie dürfen erst mit der Baumaßnahme beginnen, wenn die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt.
Tipp: Sie sind nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Gebäude um ein Baudenkmal handelt oder Ihr Bauvorhaben ein Bodendenkmal betrifft? Nehmen Sie Einsicht in die Denkmalliste oder fragen Sie bei der zuständigen Denkmalbehörde (untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt) nach.
Verfahrensablauf
Sie müssen die denkmalrechtliche Genehmigung grundsätzlich bei der unteren Denkmalschutzbehörde schriftlich beantragen. Ist eine Baugenehmigung erforderlich – wird die denkmalrechtliche Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Wenn die Baumaßnahme keine Baugenehmigung erfordert (z.B. bei Erneuerung von Haustür oder Fenstern), muss eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalbehörde beantragt werden. Hinweis: Die Denkmalschutzbehörden wägen alle berührten Belange ab und berücksichtigen auch, ob Ihnen der Erhalt des Denkmals zumutbar ist. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden dann in eigenem Ermessen.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Bauamt
Sachgebiet Untere Denkmalschutzbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Stimmen Sie die notwendigen Unterlagen direkt mit der unteren Denkmalbehörde ab.
Welche Gebühren fallen an?
Ist eine Baugenehmigung erforderlich, entstehen Gebühren nach Baugebührenordnung.
Die selbstständige denkmalrechtliche Genehmigung ist gebührenfrei.