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Einspruchsverfahren Bußgeldstelle

Leistungsbeschreibung

Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides kann der/die Betreffene schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.

Verfahrensablauf

Die Bußgeldstelle prüft bei einem Einspruch erneut die Sach- und Rechtslage. Kann dem Einspruch nicht abgeholfen werden, wird der Vorgang über die Staatsanwaltschaft Rostock dem zuständigen Amtsgericht Güstrow übergeben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist von zwei Wochen beginnt mit dem Tag der Zustellung des Bußgeldbescheides. Das Datum der Zustellung ist auf dem Umschlag der Postzustellung vermerkt. Die Einspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist  bei der Erlassbehörde eingegangen ist.