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Bußgeldverfahren

Leistungsbeschreibung

Handelt es sich um eine nicht geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird durch die Bußgeldstelle ein formelles Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Betroffene erhält vorab einen Anhörungsbogen, der ihm die Möglichkeit geben soll, sich in der Sache zu äußern oder entlastende Einwendungen vorzubringen. Die Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren im fließenden Straßenverkehr kann auch online erfolgen.

Verfahrensablauf

In der Bußgeldkatalogverordnung sind die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Tatbestände und deren Ahndung (Geldbußen, Punkte und Fahrverbot) rechtsverbindlich festgelegt.
 
Unter besonderen Umständen kann die Behörde vom Regelsatz abweichen, z.B. Berücksichtigung von voran gegangenen Ordnungswidrigkeiten lt. Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, Berücksichtigung von Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Absehen vom Fahrverbot unter bestimmten Bedingungen, u.a.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Kreisordnungsamt

Bußgeldstelle

Welche Gebühren fallen an?

Mit dem Bußgeldbescheid sind Gebühren  (ab 25,- EURO) und Auslagen für Zustellungskosten (3,50 EURO) festzusetzen. 

Was sollte ich noch wissen?

Nach Rechtskraft der Entscheidung werden die Bußgelder in das Verkehrszentralregister eingetragen. Früher begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten können sich bußgelderhöhend auswirken oder ein Fahrverbot zur Folge haben (z.B. 2 x 26 km/h Überschreitung innerhalb eines Jahres).

Der Landkreis Rostock ist verpflichtet, rechtskräftige Bußgeldbescheide gemäß § 90 OWiG zu vollstrecken. Liegen besondere wirtschaftliche Verhältnisse vor, können auf Antrag und unter Beifügung von geeigneten Nachweisen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, Zahlungserleichterungen wie Ratenzahlung oder Stundung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gewährt werden.