Führerscheinabgabe
Leistungsbeschreibung
Betroffene, gegen die im Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt wurde, können ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben und abholen. Der Führerschein ist grundsätzlich bei der Behörde abzugeben, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Annahme und Verwahrung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und das Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid, den Sie erhalten haben, mit. Außerdem werden Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige benötigt.
Sofern Sie den Führerschein verloren haben, ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Führerschein kann auch per Post an Anschrift der Bußgeldstelle geschickt werden.
(Bitte beachten: Postlaufzeiten zählen nicht mit)
Nach Eingang des Führerscheins erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.