Abweichungen nach § 67 LBauO M-V

Leistungsbeschreibung

Die Bauaufsichtsbehörde kann Abweichungen von Anforderungen dieses Gesetzes und aufgrund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 vereinbar sind.

Verfahrensablauf

Abweichungsanträge können isoliert oder im Zusammenhang mit Bauanträgen gestellt werden und werden dementsprechend separat oder im Zusammenhang mit Bauanträgen bearbeitet.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt 

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

gesonderter Antrag mit Begründung; ggf. entsprechende Bauvorlagen nach der Bauvorlagenverordnung M-V

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Baugebührenverordnung M-V.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

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