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Antrag nach § 22 BauGB/Fremdenverkehr

Leistungsbeschreibung

Gemeinden, die überwiegend durch den Fremdenverkehr geprägt sind, können durch Bebauungsplan oder sonstige Satzung bestimmen, dass zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum der Genehmigung unterliegt.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

gilt im Landkreis Rostock nur für die Gemeinde Ostseebad Kühlungsborn

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenverordnung M-V.