Eintragung einer Baulast

Leistungsbeschreibung

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben (Baulasten). Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern.

Verfahrensablauf

Die Erklärung zur Baulastübernahme bedarf der Schriftform; die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Bauamt

Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

• ausgefülltes Baulastübernahmeformular
• aktuelle Flurkarte vom Katasteramt (im Maßstab 1:500 und nicht älter als 3 Monate)
• Lageplan mit Darstellung und Bemaßung der Baulastflächen (braun) wobei die Baulastfläche exakt bemaßt sein muss. (Dies ist nicht erforderlich bei Vereinigungen von Flurstücken.)
• Nachweis über die festgestellten Flurstücksgrenzen
• aktueller (unbeglaubigter) Grundbuchauszug (1-fach)

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenverordnung M-V.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zur Übernahme der Baulast müssen alle Grundstückseigentümer mit Personalausweis nach vorheriger Terminabsprache im Bauamt erscheinen. Alternativ kann die Übernahme der Baulast (nach vorheriger Prüfung der Baulastunterlagen im Bauamt) bei einem Notar erfolgen. Eine Vertretung ist nur mit notarieller Vollmacht möglich!

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