Löschung einer Baulast
Leistungsbeschreibung
Die Baulast geht durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Verfahrensablauf
Vor dem Verzicht sollen der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Zuständige Stelle
Landkreis Rostock
Bauamt
Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde