Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)

Leistungsbeschreibung

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates bietet viele Vorteile. Es entsteht lediglich ein einmaligen Aufwand zum Ausgleich der Forderungen.
Zukünftig werden automatisch alle Veränderungen im Abgabenbetrag zum Fälligkeitstag berücksichtigt. Außerdem entfallen Mahnungen infolge einer nicht zuordenbaren Zahlung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angabe des Verwendungszweckes.

Verfahrensablauf

Vor der erstmaligen Abbuchung erfolgt eine entsprechende Information. Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat müssen mindestens zwei Wochen vor dem Fälligkeitstag bekanntgegeben werden. Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. 

 

Was sollte ich noch wissen?

Soweit rückständige Forderungen im Mahn- oder Zwangsvollstreckungsverfahren bestehen, kann grundsätzlich kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden. Dies ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Kreiskasse möglich.

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise Ihres Kreditinstitutes zum SEPA-Lastschriftverfahren.

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